Das Spanische Golden Visa erfordert eine Mindestinvestition von 500.000 € in Immobilien.
In diesem umfassenden Leitfaden führen wir Sie durch alles Wichtige. Von Preisen und Vierteln bis zum Alltagsleben und praktischen Tipps — für eine fundierte Entscheidung.
Überblick
Das Golden Visa Spanien (Visado de Oro) ist ein Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger, die mindestens 500.000 EUR in spanische Immobilien investieren. Seit seiner Einführung 2013 haben tausende Investoren dieses Programm genutzt, um eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten.
Das Visum berechtigt zum Leben und Arbeiten in Spanien und ermöglicht visumfreies Reisen im Schengen-Raum. Die Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst für 2 Jahre und kann auf 5 Jahre verlängert werden, sofern die Investition beibehalten wird. Nach 5 Jahren besteht die Möglichkeit, die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Für deutsche Staatsbürger ist das Golden Visa weniger relevant, da sie als EU-Bürger bereits Freizügigkeit genießen. Es kann jedoch für Familienangehörige aus Drittstaaten oder für steuerliche Planungszwecke interessant sein. Die Investition in Immobilien auf der Costa Blanca bietet zusätzlich attraktive Renditemöglichkeiten.
Schritt für Schritt
Schritt 1: Immobilie auswählen und kaufen. Wählen Sie eine oder mehrere Immobilien mit einem Gesamtwert von mindestens 500.000 EUR. Die Immobilie muss hypothekenfrei sein (der Betrag über 500.000 EUR kann finanziert werden). Beauftragen Sie einen Anwalt, der den Kauf begleitet.
Schritt 2: NIE-Nummer beantragen. Beantragen Sie Ihre Ausländeridentifikationsnummer beim spanischen Konsulat oder der Policía Nacional in Spanien. Diese Nummer ist für den Immobilienkauf und das Visumsverfahren erforderlich.
Schritt 3: Notariellen Kaufvertrag unterzeichnen. Der Kauf wird beim Notar (Notaría) abgeschlossen. Die Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad) ist zwingend erforderlich und dient als Investitionsnachweis.
Schritt 4: Visumsantrag einreichen. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen spanischen Auslandsvertretung oder bei der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (UGE-CE) ein. Bearbeitungszeit: ca. 20 Arbeitstage.
Kosten
Die Gesamtkosten des Golden Visa Programms umfassen neben der Immobilieninvestition mehrere Nebenkosten. Die Grunderwerbsteuer (ITP) beträgt 10% für Bestandsimmobilien oder 10% MwSt. (IVA) plus 1,5% Stempelsteuer für Neubauten. Notarkosten liegen bei 600-1.200 EUR, Grundbuchgebühren bei 400-800 EUR.
Die Anwaltskosten für die Begleitung des Kaufs und Visumsverfahrens betragen typischerweise 1-2% des Kaufpreises. Die Visumsgebühr selbst ist mit ca. 80 EUR relativ gering. Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen (200-500 EUR).
Insgesamt sollten Investoren mit Nebenkosten von 12-15% des Kaufpreises rechnen. Bei einer Investition von 500.000 EUR bedeutet das zusätzliche Kosten von 60.000-75.000 EUR.
Tipps
Wählen Sie die richtige Immobilie. Nicht jede Immobilie eignet sich gleichermaßen als Golden-Visa-Investition. Neubauten auf der Costa Blanca bieten oft die beste Kombination aus Wertsteigerung und Vermietungspotenzial. Achten Sie auf Lage, Infrastruktur und touristische Attraktivität.
Beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt. Das Golden Visa Verfahren erfordert Expertise im spanischen Aufenthalts- und Immobilienrecht. Ein erfahrener Anwalt kann den Prozess erheblich beschleunigen und Fallstricke vermeiden.
Planen Sie die Steuern im Voraus. Als Immobilienbesitzer in Spanien unterliegen Sie verschiedenen Steuerpflichten: Einkommensteuer für Nicht-Residenten (IRNR), Grundsteuer (IBI) und ggf. Vermögenssteuer. Konsultieren Sie einen Steuerberater, der sich mit deutsch-spanischen Steuerfragen auskennt.
Prüfen Sie die Vermietungsmöglichkeiten. Viele Golden-Visa-Investoren vermieten ihre Immobilie touristisch. Auf der Costa Blanca sind Bruttorenditen von 5-8% in guten Lagen realistisch.
Häufige Fehler
Fehler 1: Investition unter dem Schwellenwert. Der Immobilienwert muss mindestens 500.000 EUR betragen, wobei Hypothekenbelastungen abgezogen werden. Stellen Sie sicher, dass der schuldenfreie Anteil mindestens 500.000 EUR beträgt.
Fehler 2: Fehlende Grundbucheintragung. Die Eintragung im Registro de la Propiedad ist zwingend für den Visumsantrag. Ohne diesen Nachweis wird der Antrag abgelehnt. Planen Sie 2-4 Wochen für die Eintragung ein.
Fehler 3: Versäumte Verlängerungsfristen. Die Aufenthaltserlaubnis muss rechtzeitig verlängert werden. Versäumen Sie nicht die Fristen und halten Sie alle erforderlichen Dokumente bereit.
Fehler 4: Steuerliche Pflichten ignorieren. Auch wenn Sie nicht dauerhaft in Spanien leben, müssen Sie als Immobilienbesitzer Steuererklärungen abgeben. Die jährliche IRNR-Erklärung ist für alle Nicht-Residenten Pflicht.
Fazit
Ob Ferienhaus, Altersruhesitz oder Kapitalanlage — die Costa Blanca bietet für jedes Budget und jeden Wunsch die richtige Option. Kontaktieren Sie unser Team für eine persönliche Beratung.