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Steuern beim Immobilienkauf in Spanien: IVA, AJD und Grundsteuer

New Build Homes Costa Blanca11. Februar 2026
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Ein durchschnittlicher Käufer sollte mit Gesamtnebenkosten von 8-15% des Kaufpreises rechnen. Neubauten haben 11-12% Nebenkosten (10% IVA). Bestandsimmobilien haben 6-7% Nebenkosten (5% AJD in Costa Blanca). Zusätzlich kommt die jährliche Grundsteuer (IBI) von 300-1.500 Euro/Jahr.

Der Immobilienkauf in Spanien ist mit verschiedenen Steuern und Gebühren verbunden, die deutsche Käufer verstehen müssen. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Spanien unterschiedliche Steuersätze je nach Art der Immobilie (Neubau vs. Bestand) und Region. Das Verständnis dieser Steuern ist essentiell für realistische Budgetplanung und die Vermeidung von Überraschungen.

IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido) - Mehrwertsteuer

Die IVA ist die spanische Mehrwertsteuer und wird beim Kauf von Neubauten fällig. Der Standardsatz für Wohnimmobilien beträgt 10%. Dies ist eine erhebliche Kostenstelle, da sie auf den gesamten Kaufpreis angewendet wird.

Wer zahlt IVA: Die IVA wird nur von Neubau-Immobilien direkt von einem Bauträger erhoben. Wenn Sie eine Immobilie innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung kaufen, kann IVA anfallen. Bei älteren Immobilien fällt die AJD an statt IVA.

Beispiel: Eine neue Wohnung in Costa Blanca kostet 300.000 Euro. Die IVA beträgt 300.000 x 10% = 30.000 Euro. Dies wird zum Kaufpreis hinzugerechnet, sodass der endgültige Preis 330.000 Euro beträgt.

AJD (Actos Jurídicos Documentados) - Grunderwerbsteuer

AJD ist die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Bestandsimmobilien anfällt. Der Satz variiert nach Region und liegt typischerweise zwischen 0,4% und 1,1% des Kaufpreises.

Regionale Unterschiede:

Valencia (Valenciano Comunidad): 5% (einer der höchsten Sätze in Spanien)
Murcia: 6%
Andalucía: 6,5% - 7,5% je nach Province
Cataluña: 7,5%
Madrid: 6% seit 2024

Die Alicante-Provinz, wo sich Costa Blanca befindet, gehört zur Region Valencia mit AJD-Satz von 5%.

Beispiel in Costa Blanca: Eine Bestandswohnung kostet 250.000 Euro. Die AJD beträgt 250.000 x 5% = 12.500 Euro.

IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) - Grundsteuer

Nach dem Kauf wird die jährliche Grundsteuer (IBI) zum wichtigsten laufenden Kostenfaktor. Diese wird jährlich an die Gemeinde gezahlt und variiert je nach Katasterwert der Immobilie.

Berechnung: Der IBI wird auf Basis des Katasterwerts (Valor Catastral) berechnet, nicht auf Basis des Kaufpreises. Der Satz liegt typischerweise zwischen 0,4% und 1,1% des Katasterwerts, je nach Gemeinde.

Katasterwert vs. Kaufpreis: Der Katasterwert liegt oft deutlich unter dem tatsächlichen Kaufpreis, was vorteilhaft ist. Beispiel: Kaufpreis 400.000 Euro, Katasterwert 200.000 Euro.

Typische jährliche IBI-Gebühren in Costa Blanca:

Kleine Wohnung (1-2 Zimmer): 200-400 Euro
Mittlere Wohnung (2-3 Zimmer): 400-700 Euro
Große Wohnung/Villa (3+ Zimmer): 700-1.500 Euro

Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)

Die Vermögensteuer ist ein jährlicher Steuern auf das Gesamtvermögen. In Spanien werden Vermögen über 600.000 Euro besteuert.

Steuersätze 2024:

Von 600.000 bis 1.000.000 Euro: 0,2%
Von 1.000.000 bis 2.000.000 Euro: 0,3%
Von 2.000.000 bis 3.000.000 Euro: 0,5%
Über 3.000.000 Euro: bis zu 2,5%

Status in 2024/2026: Die Vermögensteuer wurde 2023 abgeschafft, aber einzelne Kommunen können sie wieder einführen. Die Region Valencia hat die Steuer derzeit abgeschafft, aber deutsche Käufer sollten sich informieren, ob ihre Gemeinde die Steuer wieder einführen könnte.

Notargebühren und Grundbuchkosten

Notargebühren: Der spanische Notar berechnet 0,5% - 1,5% des Kaufpreises für die Erstellung der Escritura (Urkunde). Diese sind nicht verhandelbar, werden aber vom Notar transparent nach Gesetz berechnet.

Grundbuchgebühren (Registro): Die Registrierung der Immobilie kostet etwa 0,2% - 0,5% des Kaufpreises, abhängig vom Grundbuchamt.

Maklerprovision: Falls zutreffend, typischerweise 3-5% des Kaufpreises. Dies ist oft zwischen Käufer und Verkäufer verhandelbar.

Gesamtnebenkosten Beispiele

Neubau - 300.000 Euro in Costa Blanca:

IVA (10%): 30.000 Euro
Notargebühren (1%): 3.000 Euro
Grundbuchgebühren (0,3%): 900 Euro
Maklerprovision (ca. 5%): 15.000 Euro (falls zutreffend)
Gesamtnebenkosten: ca. 48.900 Euro (16,3%)

Bestandsimmobilie - 250.000 Euro in Costa Blanca:

AJD (5%): 12.500 Euro
Notargebühren (1%): 2.500 Euro
Grundbuchgebühren (0,3%): 750 Euro
Maklerprovision (ca. 3-5%): 7.500-12.500 Euro
Gesamtnebenkosten: ca. 23.250-28.250 Euro (9,3%-11,3%)

Differenz: Neubau kostet etwa 20.650-25.650 Euro mehr in Nebenkosten für diese Beispiele.

Tipps zur Steuervermeidung und Optimierung

Kaufzeitpunkt planen: Kaufen Sie kurz vor der Fertigstellung eines Neubaus, um möglicherweise von reduzierten Steuern zu profitieren.

Mit einem Steuerberater arbeiten: Ein lokaler Steuerberater kann oft legale Optimierungsmöglichkeiten identifizieren und kostet typischerweise 300-500 Euro für Beratung.

Gebrauchsimmobilien bevorzugen: Wenn Preis und AJD ähnlich sind wie IVA bei Neubauten, kann eine Gebrauchsimmobilie günstiger sein.

Regionale Unterschiede nutzen: Costa Blanca hat günstigere AJD-Sätze (5%) als einige andere spanische Regionen (bis 7,5%).

Alle Kosten budgetieren: Planen Sie immer 8-15% des Kaufpreises für Nebenkosten ein, nicht nur die Steuern.

Fazit

Die Steuern beim Immobilienkauf in Spanien sind komplex, aber verständlich mit guter Planung. Deutsche Käufer sollten diese Kosten in ihre Budgetplanung einbeziehen und mit einem erfahrenen Immobilienmakler und Steuerberater arbeiten, um alle Aspekte zu verstehen. Die Wahl zwischen Neubau (teurer in Steuern) und Bestandsimmobilie (günstiger in Steuern) kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Häufig gestellte Fragen

1Wie viel ist IVA beim Immobilienkauf?
Die IVA beträgt 10% des Kaufpreises für Neubauten. Dies wird zum Kaufpreis hinzugerechnet. Beispiel: 300.000 Euro Wohnung + 30.000 Euro IVA = 330.000 Euro Gesamtpreis.
2Ist AJD höher oder niedriger als IVA?
AJD ist deutlich niedriger. In Costa Blanca beträgt AJD 5% gegenüber 10% IVA bei Neubauten. Bei einer 250.000-Euro-Immobilie: AJD = 12.500 Euro vs. IVA = 25.000 Euro für Neubau.
3Wie hoch ist die jährliche Grundsteuer (IBI)?
Die jährliche Grundsteuer liegt typischerweise zwischen 200-1.500 Euro je nach Immobiliengröße und Gemeinde in Costa Blanca. Sie wird basierend auf dem Katasterwert (nicht Kaufpreis) berechnet.
4Muss ich die Vermögensteuer zahlen?
Die Vermögensteuer wurde 2023 abgeschafft, ist aber in einigen Regionen noch aktiv. Valencia hat sie abgeschafft. Sie treffen nur zu für Vermögen über 600.000 Euro und betragen 0,2%-2,5% je nach Vermögensgröße.
5Wie viel sollte ich für Gesamtnebenkosten budgetieren?
Budgetieren Sie 8-15% des Kaufpreises für alle Nebenkosten (Steuern, Notargebühren, Grundbuchgebühren, Makler). Neubauten sind teurer (~16%), Bestandsimmobilien günstiger (~10%).

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